Gastfliegerregelung
- Gastflieger müssen grundsätzlich eine Versicherung über den Österreichischen AERO-CLUB, DMO ect. nachweisen, sowie die MFBO Gastflieger Regeln zur Kenntnis nehmen. Für den Nachweis muss eine gültige Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden.
- Der Vorstand und Platzwart kann jederzeit die Gültigkeit der Versicherung kontrollieren und hinterfragen.
- Pro Person kann max. 2 mal pro Jahr ein Gastflug absolviert werden. ( Ausnahmen im Absatz 4 und 5 )
- Jede offene Veranstaltung ist von diesen 2 mal ausgenommen. ( Freundschaftsfliegen, Meisterschaften, An-Ab fliegen, Urlaubern usw.)
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in gewissen Fällen ( z.B. Förderung der Jugend, Trainingspartner,.....) die Einschränkung in Punkt 3 zu erweitern. Anträge dazu ergehen schriftlich, mündlich oder elektronisch an den Vorstand.
- Jeder Gastflieger muss eine Person angeben, der er Folge zu leisten hat.(bei Urlaubern ist es der Vorstand). Diese Person muss ein VOLLMITGLIED des KFC-Thon sein, und muss den Gastflieger in den Punkten MFBO sowie Ablauf des Flugbetriebes unterweisen . An Wochenenden ist ein Gastflugbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich!
- Jeder Gastflieger muss beim Platzwart oder Vorstand die Gastflugkarte erwerben.
- Abgelegte Modellflugprüfungen der Klasse A und B sowie technisch einwandfreie Flugmodelle sind Voraussetzung für das Fliegen.
- Platzgebühr / Tag € 7.-
Bei Verstößen jeglicher Art kann sofort durch ein Vorstandsmitglied der Gastflug Vorzeitig beendet werden bzw. ander nötige Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Vorstand des KFC-Thon