Gastfliegerregelung

  1. Gastflieger müssen grundsätzlich eine Versicherung über den Österreichischen AERO-CLUB, DMO ect. nachweisen, sowie die MFBO Gastflieger Regeln zur Kenntnis nehmen. Für den Nachweis muss eine gültige Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden.
  1.  Der Vorstand und  Platzwart kann jederzeit die Gültigkeit der Versicherung kontrollieren und hinterfragen.
  2.  Pro Person kann max. 2 mal pro Jahr ein Gastflug absolviert werden. ( Ausnahmen im Absatz 4 und 5 )
  3. Jede offene Veranstaltung ist von diesen 2 mal ausgenommen. ( Freundschaftsfliegen, Meisterschaften, An-Ab fliegen, Urlaubern usw.)
  4. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in gewissen Fällen ( z.B. Förderung der Jugend, Trainingspartner,.....) die Einschränkung in Punkt 3 zu erweitern. Anträge dazu ergehen schriftlich, mündlich oder elektronisch an den Vorstand.
  5. Jeder Gastflieger muss eine Person angeben, der er Folge zu leisten hat.(bei Urlaubern ist es der Vorstand). Diese Person muss ein VOLLMITGLIED des KFC-Thon sein, und muss den Gastflieger in den Punkten MFBO sowie Ablauf des Flugbetriebes unterweisen . An Wochenenden ist ein Gastflugbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich!
  6. Jeder Gastflieger muss beim Platzwart oder Vorstand die Gastflugkarte erwerben.
  7. Abgelegte Modellflugprüfungen der Klasse A und B sowie technisch einwandfreie Flugmodelle sind Voraussetzung für das Fliegen.
  8. Platzgebühr / Tag € 7.-

 

Bei Verstößen jeglicher Art kann sofort durch ein Vorstandsmitglied der Gastflug Vorzeitig beendet werden bzw. ander nötige Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Vorstand des KFC-Thon